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  • · Fachbeitrag · Aus der Gesetzgebung

    Gesetz zur Anhebung von Grundfreibetrag, Kindergeld & Co. so gut wie verabschiedet

    von Dipl.-Finw. Michael Seifert, Troisdorf

    | Der Bundestag hat am 18.6.15 dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags zugestimmt. Hierbei wurden die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses berücksichtigt (BT-Drs. 18/5254 vom 17.6.15). Von der Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetzespaket am 10.7.15 ist auszugehen. Nachfolgend werden die Detailänderungen dargestellt. |

    1. Grundsätzliches

    Der 10. Existenzminimumbericht vom 30.1.15 kam zu dem Ergebnis, dass in den Veranlagungsjahren 2015 und 2016 sowohl beim Grundfreibetrag (derzeit 8.354 EUR) als auch beim Kinderfreibetrag (derzeit 4.368 EUR) Erhöhungsbedarf besteht. Mit diesem Gesetz wird die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung nun entsprechend sichergestellt.

     

    1.1 Grundfreibetrag

    Der Grundfreibetrag wird in zwei Schritten erhöht.

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