28.07.2020 · Fachbeitrag · Steuerticker
Zweites Familienentlastungsgesetz vorgelegt
| Die Bundesregierung wird in Kürze ihren 13. Existenzminimumbericht vorlegen. Danach besteht für die Veranlagungsjahre 2021 und 2022 sowohl beim Grundfreibetrag als auch beim Freibetrag für Kinder Erhöhungsbedarf, um die künftige Freistellung des Existenzminimums sicherzustellen. Am 3.7.20 hat das BMF frühzeitig reagiert und den Referentenentwurf zum „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ veröffentlicht. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist noch in diesem Jahr zu rechnen. |