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  • 05.01.2026 · Nachricht · Altersvorsorge

    Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Keine wohnungswirtschaftliche Verwendung bei fehlender Entgeltlichkeit des Erwerbs

    | Die Anschaffung einer Wohnung i. S. d. § 92a EStG setzt zwingend die Entgeltlichkeit des Erwerbs voraus. Als Gegenleistung muss ein Kaufpreis gezahlt werden. Es genügt nicht, wenn sich der Erwerber dazu verpflichtet, Modernisierungsmaßnahmen in der Wohnung durchzuführen. Das FA ließ dies nicht ausreichen und forderte daraufhin vom Kläger Altersvorsorgezulagen und Steuerermäßigungen zurück, da eine wohnungswirtschaftliche Verwendung nicht nachgewiesen sei. Zu Recht, wie das FG Berlin-Brandenburg mit Entscheidung vom 7.5.25 (15 K 15058/23; Rev. BFH I R 19/25) klargestellt hat. |