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  • 29.10.2025 · Nachricht · Wohnungswirtschaftliche Verwendung

    Altersvorsorge und Zulageberechtigung: keine starre zeitliche Grenze zur Aufnahme der Selbstnutzung in Herstellungsfällen

    | Das FG Berlin-Brandenburg (2.9.25, 15 K 15034/23; Rev. zugelassen) ist der Finanzverwaltung entgegengetreten. Es hat entschieden, dass im sog. Entnahmebescheid nach § 92b Abs. 1 S. 3 EStG getätigte Aussagen dazu, innerhalb welchen Zeitrahmens die Verwendung geförderten Kapitals als unmittelbar anzusehen ist, den Zulageberechtigten hinsichtlich innerhalb dieses Zeitraums getätigter Aufwendungen nach Treu und Glauben schützen. Das Erfordernis der Unmittelbarkeit in § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG bezieht sich danach auch auf das Vorliegen einer begünstigten selbstgenutzten Wohnung i. S. d. § 92a Abs. 1 S. 5 EStG. |