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  • 08.03.2019 · Nachricht · Abgeltungsteuer

    Einnahmen aus stiller Beteiligung an Angehörigen-GmbH

    | Die Besteuerung von Einnahmen aus einer 20%igen stillen Beteiligung an einer GmbH, an der der Stille der Sohn des alleinigen GGf der GmbH ist und zugleich leitender Angestellter, erfolgt mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 %. Trotz des „Vater-Sohn-Verhältnisses“ mangelt es danach an einem schädlichen Näheverhältnis i. S. v. § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG, solange nicht einer der in der Gesetzesbegründung formulierten besonderen Umstände vorliegt, insbesondere eine Beherrschungssituation gegeben ist (FG Hessen 22.10.18, 6 K 49/17, Rev. BFH: VIII R 46/18). |

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