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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    EU treibt revolutionären Umbau der Umsatzbesteuerung im Binnenmarkt voran ‒ Teil 2

    von Georg Nieskoven, Troisdorf

    | Seit vielen Jahren wird auf EU-Ebene über Reformen und Harmonisierungen des Mehrwertsteuersystems diskutiert, denn Jahr für Jahr entgehen den Mitgliedstaaten Beträge in Milliardenhöhe ‒ insbesondere beim grenzüberschreitenden Warenverkehr. Die EU-Kommission hat nun konkrete Reformvorhaben angekündigt. Die ersten Umstellungen, die bereits ab 1.1.19 greifen sollen, haben wir bereits in der letzten Ausgabe vorgestellt. In Teil 2 des Beitrags geht es nun um die zweite Stufe der Übergangsphase und um eine Ersteinschätzung zu den Reforminhalten. |

    1. Zweite Stufe der Übergangsphase / endgültige Systematik

    Infolge der Erkenntnis, dass eine Umstellung auf das ursprünglich favorisierte „Ursprungslandprinzip“ bei grenzüberschreitenden B2B-Lieferumsätzen letztlich immer an der Vorsteuervergütungsproblematik beim Empfänger der Lieferung scheitern würde, hat die EU nun die „Bestimmungslandbesteuerung“ zur endgültigen Zielsystematik erklärt.

     

    Bislang wurden solche B2B-Liefervorgänge ja in 2 Besteuerungstatbestände aufgespalten; in die ig. Lieferung des Exporteurs und den ig. Erwerb des Abnehmers mit synchronem VorSt-Abzug. Diese Zweiteilung soll künftig durch die Verpflichtung des Lieferanten ersetzt werden, die USt auf seine Warenlieferung im Bestimmungsland selbst abzuführen (sog. Lieferung innerhalb der Union). Dies hat dann nach den dort geltenden Besteuerungssätzen und -regeln zu erfolgen. Eine entsprechende Zielerklärung zur künftigen Systematik findet sich bereits im aktuellen Entwurf (Art. 402 MwStSystRL).

      

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