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  • · Fachbeitrag · GmbH-Geschäftsführerversorgung

    Pensionszusage in der Unternehmensnachfolge: Was tun bei Betriebsaufgabe mangels Nachfolger?

    von Jürgen Pradl, Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung und Kevin Pradl, LL. B., MPM, Rentenberater, beide Zorneding

    | Die ersten beiden Teile der Beitragsreihe haben die Gestaltungsoptionen zur Pensionszusage bei außerfamiliärer und familieninterner Unternehmensnachfolge behandelt ( GStB 23, 185 ff. und 229 ff.). Beide Abhandlungen umfassen ein Szenario, in dem das Unternehmen im Anschluss an eine sachgerechte Nachfolgeregelung fortgeführt werden kann. In der Praxis gelingt es jedoch längst nicht jedem Unternehmer, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Die Gründe hierfür sind unterschiedlicher Natur. Der dritte Teil der Beitragsreihe beleuchtet daher die sich bietenden Gestaltungsoptionen, wenn die operative Geschäftstätigkeit in Ermangelung eines Nachfolgers eingestellt und der Betrieb aufgegeben werden muss. |

    1. Die Pensionszusage bei Betriebsaufgabe ohne Nachfolger

    Mit der Entscheidung zur Betriebsaufgabe ist noch keine Entscheidung über das weitere Schicksal der Gesellschaft verbunden. Diese kann im Anschluss an die Betriebsaufgabe bestehen bleiben oder liquidiert werden. Wurde dem Geschäftsführer (Gf) der Gesellschaft in der Vergangenheit eine Pensionszusage erteilt, so hängt deren Schicksal im Wesentlichen davon ab, welchen Weg die Gesellschafter künftig mit der Gesellschaft einschlagen möchten.

     

    • Folgende Handlungsalternativen stehen zur Verfügung
    • Fortführung als sog. abgeleitete Rentner-GmbH
    • Sofortige Liquidation i. V. m. der sofortigen Entpflichtung der Pensionszusage
    • Kombination von zeitlich begrenzter Fortführung als abgeleitete Rentner-GmbH mit einer späteren Liquidation und Entpflichtung der Pensionszusage
    • Sonderweg für Alleingesellschafter: Verschmelzung auf den Geschäftsführer
       

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