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  • · Fachbeitrag · GmbH-Geschäftsführerversorgung

    Pensionszusage in der Unternehmensnachfolge: Gestaltungsoptionen bei familieninterner Nachfolge

    von Jürgen Pradl, Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung und Kevin Pradl, LL. B., MPM, Rentenberater, beide Zorneding

    | In Teil 1 dieser Beitragsreihe ( GStB 23, 185 ) wurden die besonderen Anforderungen behandelt, die ein fremder Dritter im Falle eines Unternehmenskaufs bezüglich der Gf-Pensionszusage stellen wird, und aufgezeigt, welche Gestaltungsoptionen dem Verkäufer zur Verfügung stehen, um die GmbH von der ungewollten Pensionsverpflichtung erfolgreich zu entpflichten und zu enthaften. Im zweiten Teil werden nun die erweiterten Möglichkeiten beleuchtet, die sich bei einer Nachfolge innerhalb der Familie eröffnen. |

    1. Die Gf-Pensionszusage bei familieninterner Nachfolge

    Sind die Unternehmensinhaber in der glücklichen Lage, dass die Unternehmensnachfolge innerhalb der Unternehmerfamilie geregelt werden kann, so werden die übernehmenden Nachkommen erfahrungsgemäß hinsichtlich der weiteren Behandlung der Gf-Pensionszusage ‒ im Vergleich zum fremden Dritten ‒ eine nicht ganz so restriktive Position einnehmen. Dies deswegen, weil bei einer familieninternen Konstellation der Fokus in der Regel nicht auf einer zwingenden Schuldbefreiung, sondern auf einer wirtschaftlich-konzeptionellen Lösung liegt, bei der die Herstellung eines plan- und beherrschbaren Konzeptes bzw. die Beseitigung der Unkalkulierbarkeit der bestehenden Pensionsverpflichtung im Vordergrund steht.

     

    Überblick / Gestaltungsoptionen zur Realisierung der o. a. Zielsetzung

    • Übertragung auf einen Pensionsfonds und/oder eine Unterstützungskasse
    • Wertgleiche Umgestaltung der bisher rentenförmig erteilten Pensionszusage zugunsten einer Kapitalleistung (ggf. i. V. m. einer Teilauszahlungsvereinbarung)
    • Wertgleiche Umgestaltung zugunsten einer Zeitrente
            

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