· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Verkauf der Anteile an einer GmbH & Co. KG mittels einer Holdingstruktur optimal gestalten
von RA StB Kolja Wiechoczek, FA Steuerrecht, Paderborn
| In der Praxis stellt sich oft kurz nach dem ersten Kontakt zu einem Investor die Frage, wie der Verkauf von Mitunternehmeranteilen ‒ z. B. von Beteiligungen an einer GmbH & Co. KG, die von natürlichen Personen gehalten werden ‒ steuerlich möglichst umgehend optimiert werden kann. Das dafür zur Verfügung stehende Zeitfenster beschränkt sich in der Regel auf die Dauer der „Due Diligence“ über das Aushandeln der Vertragsbedingungen bis zum Notartermin. Eine Gestaltungsoption könnte hier sein, durch die kurzfristige Errichtung einer Holdingstruktur das Besteuerungsregime des § 8b KStG bestmöglich auszunutzen. Wie das gelingen kann, zeigt der folgende praktische Fall. |
1. Der praktische Fall
Die natürlichen Personen A und B sind die einzigen Gesellschafter der AB-GmbH & Co. KG. Der A hält 51 % der Anteile, B ist zu 49 % beteiligt. Die Geschäfte laufen gut und es tritt ein Investor auf den Plan, der die Anteile von A und B gerne übernehmen möchte. A und B fragen nun ihren Steuerberater, wie das Unterfangen möglichst steuerschonend bewerkstelligt werden kann.

2. Erste Gestaltungsüberlegungen
Die erste Überlegung geht dahin, beide Gesellschafter einen Formwechsel der AB-GmbH & Co. KG in eine GmbH beschließen zu lassen, um sodann die erhaltenen Geschäftsanteile an der GmbH jeweils in eine neu zu gründende Holding-GmbH steuerneutral zu überführen. Da Gesellschafter B jedoch lediglich einen Minderheitsanteil an der GmbH & Co. KG und damit auch an der anschließend formgewechselten GmbH hält, kommt für ihn ein steuerneutraler, sogenannter qualifizierter Anteilstausch nach § 21 UmwStG nicht infrage. Denn dabei müsste die seine Geschäftsanteile aufnehmende Holding-GmbH mehrheitsvermittelnde Anteile erhalten, was hier nicht gewährleistet wäre.
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