· Fachbeitrag · Private Veräußerungsgeschäfte
Aktueller Rechtsprechungsüberblick zu steuerpflichtigen Grundstücksveräußerungen
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Windeck
Die in § 23 EStG verankerte Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen ist seit jeher streitanfällig. Viele Zweifelsfragen führen immer wieder zu Verfahren vor dem BFH. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung, die man bei der Gestaltungsberatung im Blick haben sollte.
1. Anschaffung von Grundstücken
Unter der Anschaffung eines Grundstücks versteht man gemeinhin den Erwerb des Grundstücks als rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer von einem Dritten. Erfolgt die Anschaffung unentgeltlich oder teilentgeltlich, ist dem Einzelrechtsnachfolger die Anschaffung des Rechtsvorgängers insoweit zuzurechnen (§ 23 Abs. 1 S. 3 EStG).
1.1 Aktuelle Entscheidungen zum Begriff der Anschaffung
- Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Benennungsrecht ausgestattet und benennt sich der Steuerpflichtige vor Ablauf der Frist selbst als Käufer, kommt es laut BFH zur Anschaffung i. S. d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG im Zeitpunkt des Selbsteintritts, selbst wenn dieser das Grundstück mit dem späteren Fristablauf ohnehin „automatisch“ (Annahmefiktion) erworben hätte (BFH 26.10.21, IX R 12/20, BStBl II 22, 400).
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