· Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Jahreswechsel 2026/2027 bei der GmbH – welche steuerlichen Maßnahmen jetzt unbedingt auf die Beratungsagenda gehören
von Steuerberaterin Annemarie Reindl, Kissing
Der Jahreswechsel ist für die GmbH regelmäßig Anlass für mehr als nur die Vorbereitung des Jahresabschlusses. Neben Bilanzierung und Steuererklärungen sind zahlreiche Sachverhalte zu prüfen, die sich unmittelbar auf die Steuerbelastung des abgelaufenen Jahres oder die Planung des Folgejahres auswirken. Dazu gehören insbesondere die Beziehungen zwischen GmbH und Gesellschafter, die Geschäftsführervergütung, Forderungen und Rückstellungen, Investitionen, Ausschüttungen – und nicht zuletzt auch die steuerlichen Vorauszahlungen.
1. Neue Rahmenbedingungen für den Jahreswechsel 2026/2027
Zum Jahreswechsel 2026/2027 kommen mehrere gesetzliche Änderungen hinzu. Die elektronische Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten erfordert eine Anpassung der Fristenkontrolle. Bei der E-Rechnung endet die allgemeine Übergangsregelung für die Ausstellung mit Ablauf des Jahres 2026. Die neue Außenprüfungsordnung gibt Anlass, die Dokumentation und Vorbereitung auf künftige Betriebsprüfungen zu überprüfen. Bei Investitionen bestehen weiterhin Möglichkeiten zur degressiven Abschreibung; gleichzeitig ist die ab 2028 beginnende Absenkung des Körperschaftsteuersatzes bereits in längerfristige Planungen einzubeziehen. Für die Beratungspraxis empfiehlt sich deshalb ein zweistufiger Ansatz: Zunächst werden die jährlich wiederkehrenden Prüfungspunkte abgearbeitet. Anschließend werden die besonderen Anforderungen des Jahreswechsels 2026/2027 geprüft.
2. Jahresabschluss und Ergebnisplanung
Der Jahresabschluss bildet den Ausgangspunkt der Jahreswechselberatung. Viele steuerliche Fragen lassen sich allerdings nicht erst bei der Erstellung der Bilanz beantworten. Bereits im Herbst sollte der voraussichtliche Jahresüberschuss ermittelt und mit dem Mandanten besprochen werden. Zu prüfen sind insbesondere Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und die Entwicklung des Anlagevermögens.
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