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  • · Fachbeitrag · Insolvenzrecht

    Typische Rechtsfragen zu Zahlungen im Cash-Management-System

    von RA Dr. Jochen Blöse, MBA, FA f. Handels- und Gesellschaftsrecht, Köln

    | Cash-Management-Systeme sind bei vielen Unternehmensgruppen ein alltägliches Instrument der Liquiditätssteuerung, da mit solchen Systemen Finanzmittel in einer Unternehmensgruppe optimal verteilt werden können. Doch was ist, wenn ein Unternehmen, das an dem Cash-Management-System teilnimmt, von der Insolvenz betroffen ist? Hier stellt sich die Frage, wie Zahlungen innerhalb des Systems und auch an Dritte aus dem System heraus rechtlich zu beurteilen sind. Mit dieser Problemstellung hat sich der BGH kürzlich erneut auseinandergesetzt (BGH 12.9.19, IX ZR 16/18, Abruf-Nr. 211453 ). |

    1. Allgemeines zu Cash-Management-Systemen

    Die Idee des Cash-Management-Systems, häufig auch Cash-Pool-System genannt, besteht darin, innerhalb einer Unternehmensgruppe Finanzmittel dort verfügbar zu machen, wo sie jeweils benötigt werden.

     

    • Beispiel 1

    Die A-GmbH hat die beiden Tochtergesellschaften B-GmbH und C-GmbH. Die B-GmbH ist ein Produktionsunternehmen mit festen, lang laufenden Lieferverträgen und ebenso stabilen Einkaufsbeziehungen. Die C-GmbH ist ein Beratungsunternehmen, dessen Geschäft projektbasiert ist, sodass Phasen hoher Auslastung mitunter wechseln mit Zeiträumen, in denen „Leerlauf“ herrscht.

     

    Wegen der Unterschiedlichkeit der Geschäftsmodelle sind die Finanzmittelbestände bei der B-GmbH stabil und gut planbar, während bei der C-GmbH auf Perioden hoher Mittelzuflüsse im Rahmen der Bearbeitung eines Projektes Zeiträume geringer Mittelzuflüsse folgen. Wegen hoher Fixkosten, insbesondere Personalkosten, wird aber dennoch ständig Liquidität benötigt. Zum Zweck der Nivellierung des Finanzmittelbestandes in der Unternehmensgruppe wird ein Cash-Management-System eingeführt. Ab sofort werden die Banksalden der B- und der C-GmbH banktäglich durch Zahlungen an bzw. Zahlungen von der A-GmbH glattgestellt. Insbesondere bei der C-GmbH bedeutet dies, dass diese während und unmittelbar nach einem Projekt ihre hohen Liquiditätsüberschüsse an die A-GmbH abführt. In den Phasen zwischen zwei Projekten erhält sie im Gegenzug Zahlungen von der A-GmbH.

         

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