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  • · Fachbeitrag · Finanzierungs- und Liquiditätssteuerung

    Darlehen zwischen Schwestergesellschaften als Gestaltungsmittel optimal ausnutzen

    von Prof. Dr. Dennis Klein, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Hannover/Toppenstedt

    | Bei den Stichwörtern Darlehen und Schwestergesellschaften schrillen für gewöhnlich die Alarmglocken: Es drohen verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA). Gleichwohl sind Darlehen innerhalb eines Unternehmensverbundes ein probates Mittel zur Finanzierungs- und Liquiditätssteuerung. Die steuerlichen Risiken bergen im Übrigen auch Chancen. Wann und wie sich solche vGA steuerlich sogar nützlich einsetzen lassen, haben wir für Sie analysiert und anhand von vier Szenarien durchgespielt. |

    1. Darlehen als probates Mittel der Unternehmensfinanzierung

    Darlehen sind aus der Unternehmensfinanzierung nicht wegzudenken. Die durchschnittliche Fremdkapitalquote von Großunternehmen beträgt rd. 70 %, bei klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) erreicht sie sogar rd. 76 % (vgl. Institut der deutschen Wirtschaft Köln, IW Trends 1.2016, Unternehmensfinanzierung, S. 41). Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen machen über alle Größenklassen und Branchen hinweg durchschnittlich 20 % des Kapitals aus. Gesellschafterfremdfinanzierung ist dabei neben der Zurverfügungstellung von Eigenkapital oder der Nutzung hybrider Finanzierungsstrukturen eine gleichberechtigte Variante ‒ inkl. der Darlehensvergabe zwischen Schwestergesellschaften.

     

    MERKE | Eine Grenze der steuerlichen Anerkennung markieren die Zinsschranke nach § 4h EStG und das durch das steuerliche Trennungsprinzip bedingte Rechtsinstitut verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG (vgl. Schlagheck, GStB 02, 369), die einer steuerlich zutreffenden Abgrenzung von Einkommenserzielung und Einkommensverwendung dienen.

                 

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