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  • 01.10.2000 · Fachbeitrag · Wesentliche Beteiligungen

    Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG

    | Die Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Verlust nach § 17 EStG als entstanden gilt, kann in der Praxis erhebliche Bedeutung haben. Ist beispielsweise über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft Ende 1998 das Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren eröffnet worden, so ist fraglich, ob auch die Gesellschafter ihre Anteilsverluste geltend machen können, deren Höhe der Beteiligung zwischen 10 und 25 Prozent lag. Denn zum 1.1.99 ist die maßgebliche Beteiligungsgrenze des § 17 EStG auf nur noch „mindestens zehn Prozent“ abgesenkt worden. Zum 1.1.2002 stellt sich dieses Problem erneut, denn abermals wird die Beteiligungsgrenze gemindert. Der folgende Beitrag versucht, die Frage der zeitlichen Verlustberücksichtigung zu beantworten. Dabei geht es in erster Linie um die Fälle, in denen über das Vermögen der Kapitalgesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Fälle der Veräußerung oder der als Veräußerung geltenden Einbringung wesentlicher Beteiligungen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten sind dagegen weniger problematisch, da der Verlust hier regelmäßig mit der Veräußerung bzw. Einbringung realisiert wird. |

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