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  • 01.05.2000 · Fachbeitrag · Wesentliche Beteiligungen

    Steuerliche Behandlung der Ausschüttungen aus dem EK 04

    | Nach dem BFH-Urteil vom 20.4.99 (BStBl II, 698) führen Ausschüttungen aus dem EK 04 beim Gesellschafter im Rahmen der Besteuerung nach § 17 EStG zu einer Minderung seiner Anschaffungskosten - und zwar auch dann, wenn die Anschaffungskosten dadurch negativ werden. Obwohl diese Entscheidung noch zur früheren - bis einschließlich 1996 geltenden - Rechtslage des § 17 EStG ergangen ist, hat sie auch für künftige Fälle erhebliche praktische Bedeutung. Denn die Annahme negativer Anschaffungskosten führt bei einer künftigen Veräußerung der Beteiligung oder bei einer Liquidation der Kapitalgesellschaft dazu, dass sich dadurch ein höherer Veräußerungsgewinn bzw. ein geringerer Veräußerungsverlust i.S.d. § 17 EStG ergibt. Nachstehend werden deshalb die steuerlichen Auswirkungen einer Ausschüttung aus dem EK 04 im Einzelnen dargestellt. |

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