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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Wesentliche Beteiligungen

    Erlangung von Steuervergünstigungen bei Veräußerung von 17er-Anteilen in 2001?

    | Sofern ein GmbH-Gesellschafter seine wesentliche Beteiligung i.S. des § 17 EStG mit Gewinn veräußern kann, ist er regelmäßig darauf bedacht, die Veräußerung nach 2002 oder später zu verschieben, weil er frühestens zum 1.1.02 in den Genuss der Halbeinkünftebesteuerung nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. c EStG kommt (wenn das Wirtschaftsjahr der zu veräußernden GmbH dem Kalenderjahr entspricht; bei abweichendem Wirtschaftsjahr gelten Besonderheiten). Bei einer Veräußerung in 2001 kommt dagegen nur die Fünftelungs-Regelung nach § 34 Abs. 1 EStG in Betracht, die in vielen Fällen kaum Steuerersparnisse bringt. Nun lässt sich jedoch nicht jeder Erwerber auf den 1.1.02 vertrösten, sondern er drängt auf eine frühere Veräußerung. Nachstehend werden daher zwei Gestaltungsüberlegungen dargestellt, die es ermöglichen, Steuervergünstigungen für die Veräußerung der GmbH-Anteile bereits im Veranlagungszeitraum 2001 in Anspruch zu nehmen. |

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