· Fachbeitrag · Betriebliche Altersvorsorge
Abfindung vs. Rentner-GmbH: Modelle zur Entpflichtung einer Pensionszusage im Vergleich
von Jürgen Pradl, Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung, Kevin Pradl, MPM, LL. B., Rentenberater, beide Zorneding
In den ersten beiden Teilen dieser Beitragsreihe haben wir uns zunächst mit der Entpflichtung der GmbH von der GF-Pensionszusage durch eine Kapitalisierung/Abfindung auseinandergesetzt (GStB 26, 69) und anschließend den alternativen Gestaltungsweg der Übertragung der Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH dargestellt (GStB 26, 111). Der abschließende Beitrag stellt nun die beiden Gestaltungsoptionen gegenüber und zeigt, in welcher Konstellation welches Modell die Nase vorn hat.
1. Zwei Modelle mit unterschiedlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen
Beide Lösungsmodelle eröffnen denjenigen GmbHs, die im Zuge der Nachfolgeplanung von der bestehenden Pensionsverpflichtung entpflichtet und enthaftet werden möchten, einen legalen Weg zur Befreiung von der Pensionszusage. Die beiden Modelle könnten jedoch kaum unterschiedlicher sein, da sie völlig andere rechtliche und wirtschaftliche Folgen auslösen:
1.1 Kapitalisierung/Abfindung: Entpflichtung durch Erfüllung
Die sofortige Kapitalisierung/Abfindung der Pensionsansprüche führt durch die Zahlung einer einmaligen Kapitalleistung zu einer Erfüllung des Pensionsanspruchs in dessen Folge das bestehende Versorgungsverhältnis erlischt und die GmbH schuldrechtlich entpflichtet und enthaftet wird. Der vollständige Transfer des Versorgungskapitals ins Privatvermögen des GF löst jedoch bei diesem einen steuerlichen Zufluss im Rahmen der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit aus sowie eine Steuerbelastung, die – je nach den Umständen des Einzelfalls – zu einer signifikanten Schmälerung der Kapitalleistung in der Netto-Betrachtung führen kann. Die Netto-Kapitalleistung steht dann im Privatvermögen des GF zur freien Disposition, sodass sie auch „zweckentfremdet“ werden könnte.
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