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  • 02.04.2008 | Unternehmensteuerreform 2008

    Die Auswirkungen der Zinsschranke am Beispiel eines Musterfalls im Konzern

    von RA Dipl.-Finw. Rolf Krings, Haan

    Wegen der Sorge des Gesetzgebers vor einem weiteren Verlust von Steuersubstrat durch grenzüberschreitende Gestaltungen von Unternehmensfinanzierungen wurde mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 die sog. „Zinsschranke“ eingeführt. Die bislang geltende Beschränkung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Gesellschafterfremdfinanzierungen wird dadurch auf grundsätzlich alle Zinsaufwendungen ausgeweitet. Die Auswirkungen dieser äußerst komplexen Regelung werden nachfolgend anhand eines Musterfalls erläutert. 

    1. Sachverhalt

    Der Y-Konzern ist ein mehrstufiges Unternehmen, das seinen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards veröffentlicht und bei dem Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr ist. Die Konzernstruktur sieht wie folgt aus:

     

     

    Die T AG, die T1 GmbH und die T2 AG sind durch Ergebnisabführungsverträge mit der Y AG als Organträgerin in einem Organkreis verbunden. Die E AG sowie die I GmbH mit ihren beiden Tochtergesellschaften gehören nicht zum Organkreis. Alle Gesellschaften bis auf D sind konzernzugehörige Gesellschaften und werden voll konsolidiert.  

     

    Aufgrund eines in der Vergangenheit von dem konzernexternen Gesellschafter D vergebenen Darlehens von 20 Mio. EUR an die I1 GmbH wird die I1 GmbH in 2008 einen Zinsaufwand von 800.000 EUR haben. Die I2 GmbH wird zurzeit nicht durch ihre Gesellschafter fremdfinanziert. I1 und I2 erzielen keine Zinserträge und tragen keine weiteren Zinsaufwendungen. Das steuerliche EBITDA beider Gesellschaften in 2008 wird 0 EUR betragen. 

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