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  • 01.08.2007 | Stiftungsrecht

    Familienstiftung als Instrument zur Unternehmensfortführung nutzen

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    Private Stiftungen bieten weder Steuerfreiheit noch Sonderausgabenabzug für den Förderer und profitieren daher nicht von den verbesserten Regeln im Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements. Statt Gutes zu tun und damit gleichzeitig Steuern zu sparen haben Familienstiftungen andere Vorzüge, um betriebliches Vermögen vor künftiger Zersplitterung zu bewahren. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte aus privater und steuerlicher Perspektive untersucht. 

    1. Betriebliche Besitzwahrung in Kurzform

    Sieht ein Unternehmer die Gefahr, dass sein Nachlass später auf viele Köpfe verteilt wird und die Erben seinen mühsam aufgebauten Betrieb dann sofort versilbern könnten, bietet die Familienstiftung einen Ausweg. Abseits von der herkömmlichen Erbfolgeregelung kann das Vermögen so im Ganzen erhalten und die Angehörigen können dauerhaft versorgt werden. Will der Nachwuchs nicht in die unternehmerischen Fußstapfen der Eltern treten, wird die Stiftung als unabhängiges Bindeglied zwischen Betrieb und Familie Firmeneigentümer und wirtschaftet für die Nachkommen. Die haben dann zwar keinen Zugriff auf das Vermögen, erhalten aber als Destinatäre die Unternehmenserträge. Somit geht den Angehörigen nach dem Tod nichts verloren, der Geschäftsbetrieb wird aber nicht durch möglicherweise unfähige Kinder gestört. 

     

    Aber es gibt nicht nur Vorteile: Zum Einen fehlt der motivierte Firmennachfolger aus der Familie und zum anderen ist die Unternehmensführung im Mantel einer Stiftung deutlich weniger flexibel als ein Einzelunternehmer oder eine GmbH.  

     

    Steuerlich gibt es aber zumindest keine Nachteile, auch wenn die Vorzüge der Gemeinnützigkeit für die laufenden Erträge und den Vermögensübergang nicht greifen: 

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