· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung: Offene Praxisfragen nach der Reform
von StB Michael Ferstl, Hemau
Das Wahlrecht, eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile nicht dem Betriebsvermögen zuordnen zu müssen, wenn sie von untergeordneter Bedeutung sind, hat eine lange Rechtshistorie. Sie reicht bis zum Reichsfinanzhof zurück und überdauerte die Zeiten seither unverändert in ihrer Grundkonzeption. Nunmehr hat der Verordnungsgeber das Wahlrecht aber umfassend reformiert und ausgeweitet. Für den Rechtsanwender geht dies mit neuen Unsicherheiten und Zweifelsfragen in vielen Praxisfällen einher.
1. Systematische Neuausrichtung von § 8 EStDV
Nach § 8 EStDV a. F. lag ein Grundstücksteil von untergeordneter Bedeutung vor, wenn sein Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR betrug. Die Regelung blieb – abgesehen von der Umstellung auf Eurowerte – seit 1996 unangetastet. Sie galt zunehmend als überholt, unsystematisch und kompliziert (vgl. z. B. Schumann, StBp 24, 69; Reddig in: Herrmann/ Heuer/Raupach, EStG, § 4 Rn. 82, m. w. N.). Aufgrund der rasant angestiegenen Immobilienpreise war sie zuletzt ohnehin nur noch von sehr eingeschränkter praktischer Bedeutung. Der Bundesrechnungshof hatte daher empfohlen, die Norm ersatzlos zu streichen (vgl. BT-Drs. 20/4880, 186 f.).
1.1 Neue maßgebliche Grenzen
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