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  • 02.09.2010 | Steuererklärung

    Die Abgeltungsteuer in der Veranlagung: So meistern Sie die Anlage KAP erfolgreich

    von Dr. Robert Strauch, Berlin

    Zum 1.1.09 wurde die Abgeltungsteuer eingeführt. Sie muss nun erstmals im Rahmen der steuerlichen Veranlagung berücksichtigt werden. Bedingt durch den Systemwechsel wurde die Anlage KAP völlig neu gefasst. Der Aufsatz soll als Leitfaden dienen, die neue Anlage KAP erfolgreich zu meistern und Fehler zu vermeiden. Die einzelnen Veranlagungsfälle werden systematisch besprochen, dabei wird immer auf die einschlägigen Zeilen der Anlage KAP Bezug genommen.  

    1. Ausgangslage

    Seit der Einführung der Abgeltungsteuer gilt zwar der Grundsatz: Für Kapitalerträge ist die Einkommensteuer durch den Steuerabzug abgegolten (§ 43 Abs. 5 EStG). Wie immer gibt es hiervon jedoch zahlreiche Ausnahmen, so dass regelmäßig zumindest eine teilweise Veranlagung der Einkünfte aus Kapitalvermögen notwendig sein dürfte. Der Aufsatz widmet sich daher zwei zentralen Fragen:  

     

    1. Erfolgt die Veranlagung zum Abgeltungsteuersatz i.H.v. 25 % oder unterliegen die zu deklarierenden Einkünfte der tariflichen Einkommensteuer?

     

    2. Ist die Veranlagung optional oder besteht eine Pflicht?

     

    In der Folge werden weitere Besonderheiten der Anlage KAP und Veranlagungsfälle im Zusammenhang mit Kapitalerträgen außerhalb der Anlage KAP besprochen.  

    2. Veranlagung im Rahmen der Abgeltungsteuer

    2.1 Veranlagungsoptionen

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