01.11.1995 · Fachbeitrag · Schwerpunktthema
GmbH: Maßnahmen zur Beseitigung der Überschuldung
Er verpflichtet sich, seine Forderung solange weder gegenüber der Gesellschaft noch im Konkurs geltend zu machen, solange und soweit die teilweise oder vollständige Begleichung dieser Forderung zu einer Überschuldung führt."
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