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  • 01.08.2005 | Rentenerlass III

    Die entgeltliche Übertragung von Privatvermögen gegen wiederkehrende Leistungen

    von RAin FAin Steuerrecht Ingeborg Haas, Mainz

    Es kommt immer häufiger vor, dass sich „angehende Rentner“ ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter dadurch sichern wollen, dass sie ihr Privatgrundstück entgeltlich gegen eine monatliche Rentenzahlung übertragen. Doch vielfach wird dabei in der Praxis übersehen, welche steuerlichen Folgen auf den Leistungsempfänger je nach Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarung zukommen. Der folgende Beitrag stellt die typischen Fallvarianten vor und erläutert, wo Gefahren lauern. 

    1. Einleitung

    Im so genannten Rentenerlass III vom 16.9.04 (Abruf-Nr. 042790) ist neben der Behandlung von Versorgungsleistungen (siehe dazu GStB 05, 61 ff.) auch die entgeltliche Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen geregelt. Die wiederkehrenden Leistungen enthalten bis zur Höhe des angemessenen Gegenwertes (erzielbarer Kaufpreis) einen Tilgungsanteil auf den Barwert des übertragenen Vermögens und einen Zinsanteil.  

     

    Beispiel

    A (65 Jahre) überträgt B am 1.7.05 ein Grundstück gegen eine monatliche Rentenzahlung in Höhe von 2.000 EUR. Der Barwert des Grundstücks beträgt 200.000 EUR. 

     

    Die monatliche Zahlung von 2.000 EUR entfällt mit 18 v.H., das heißt 360 EUR (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG) auf den Zinsanteil, die restlichen 1.640 EUR werden als Tilgung auf den Barwert von 200.000 EUR geleistet. 

     

    Soweit der Barwert über den Wert der angemessenen Gegenleistung hinausgeht, stellt er eine Zuwendung im Sinne des § 12 Nr. 2 EStG dar.  

     

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