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  • 03.07.2008 | Private Altersvorsorge

    Neues Beratungsfeld „Eigenheimrente“ nutzen

    von Dipl.-Kauffrau Christiane Nöcker, Lüdinghausen

    Mit dem Entwurf des „Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge“, kurz Eigenheimrentengesetz (ERG), hat die Bundesregierung ihrer Ankündigung Taten folgen lassen, den Kauf oder Bau eines Eigenheims als eine Form der privaten Altersvorsorge staatlich zu fördern. Doch die einzelnen Regelungen sind äußerest kompliziert und längst sind nicht alle Zweifelsfragen geklärt. Nach der Anschaffung der Eigenheimzulage könnte sich die Einbeziehung der selbst genutzten Immobilie in die Riester-Förderung in den nächsten Monaten jedoch zu einem interessanten neuen Beratungsfeld entwickeln. In den folgenden Passagen möchten wir Ihnen einen ersten allgemeinen Überblick über die geplanten Regelungen geben und Ihnen die Antworten auf die häufigsten Fragen an die Hand geben.  

    1. Allgemeines zur Eigenheimrente

    Der Entwurf zum Eigenheimrentengesetz sieht rückwirkend zum 1.1.08 folgende zwei Fördermöglichkeiten für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie vor: 

     

    • Wer bereits Beiträge in einen Riester-Vertrag einzahlt, kann im Gegensatz zur bisher begrenzten Entnahmeregelung bis zu 100 v.H. des angesammelten Kapitals für die Anschaffung oder Herstellung oder zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie entnehmen.

     

    • Die in der Praxis wohl effektivere Variante ist die Förderung der Darlehenstilgung für eine selbst genutzte Wohnimmobilie. Die Tilgungsraten werden dabei wie Beitragszahlungen in einen Riester-Vertrag mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert.

     

    Begünstigt ist nicht nur die Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie, sondern auch der Erwerb von Pflichtanteilen an einer in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung und die Anschaffung eines eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts.  

    2. Die häufigsten Fragen rund um die Eigenheimrente

    2.1 Kann ich das in einem Riester-Vertrag angesparte Kapital für eine selbst genutzte Immobilie entnehmen, die ich bereits vor dem 1.1.08 erworben habe?

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