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  • 01.05.1998 · Fachbeitrag · Praxishinweis

    Vorsteuerabzug des Veräußerers beieiner Geschäftsveräußerung im Ganzen

    | Seit dem 1.1.94 stellt die Geschäftsveräußerung im Ganzen keinen umsatzsteuerbaren Vorgang mehr dar (§ 1 Absatz 1a UStG). Über die umsatzsteuerlichen Gefahren für den Veräußerer hatten wir schon berichtet (GStB 3/97, 2). Problematisch ist die Neuregelung jedoch auch hinsichtlich des Vorsteuerabzugs für Leistungen, die an den Veräußerer im Zusammenhang mit der Geschäftsveräußerung erbracht werden. Nachfolgend gehen wir auf die Problematik ein. |

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