01.06.1998 · Fachbeitrag · Praxishinweis
Attraktive Förderung des § 7a FöGG läuft aus - informieren Sie Ihre Mandanten
Wird über steuerliche Förderungen in bezug auf die neuen Bundesländer gesprochen, geht es in aller Regel um Sonderabschreibungen oder Investitionszulagen. Eher am Rande der öffentlichen Diskussion steht die Vorschrift des § 7a FöGG. Sie fördert die Hingabe von Darlehen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder die Deutsche Ausgleichsbank (DtA). Diese attraktive Förderung läuft jedoch Ende 1998 aus; daher ist es Zeit, die Mandanten jetzt über die Möglichkeiten des § 7a FöGG zu informieren.
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