Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.03.1998 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Keine verdeckte Sacheinlage beim Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren

    | Der BGH hat mit Urteil vom 26.5.97 (II ZR 69/96, DB 97, 1610) entschieden, daß die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage nicht gelten, wenn eine Kapitalerhöhung im Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren durchgeführt werden soll und dies gegenüber dem Registergericht offengelegt wird. Damit wird das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren erleichtert. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents