01.11.1996 · Fachbeitrag · Gestaltungshinweis
Verbilligte Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
Mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 1994 an hat der Gesetzgeber den § 3 Nr. 59 in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Die Vorschrift ermöglicht es dem Arbeitgeber, seinen Arbeitnehmern steuerfreie Gehaltserhöhungen zukommen zu lassen, indem er ihnen Wohnraum verbilligt vermietet. Im nachfolgenden stellen wir Ihnen die Rechtslage vor.
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