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  • 01.03.1998 · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Steuerverschärfende Rückwirkungen des § 50c Abs. 11 EStG verfassungsgemäß?

    | Das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform ist aufgrund seiner Rückwirkung erheblich “unter Beschuß” geraten. Nicht zuletzt aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken lenkte der Gesetzgeber zwar ein; einige Vorschriften aus dem genannten Gesetz wurden in ihrer zeitlichen Anwendung etwas entschärft. Unangetastet blieb jedoch die Neuregelung des § 50c Abs. 11 EStG mit ihrem weiten zeitlichen Anwendungsbereich. Der folgende Beitrag legt am Beispiel des § 50c Abs. 11 EStG das verfassungsrechtliche Problem rückwirkender Gesetzesänderungen dar und gibt Beratungsempfehlungen. |

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