01.02.2002 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts verabschiedet
Als „Weihnachtsgeschenk“ wurde das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (UntStFG) am 24.12.01 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I 01, 3858 ff). Damit ist es dem Gesetzgeber tatsächlich gelungen, die Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts bis zum Jahreswechsel 2001/2002 zu realisieren. Die Verkündigung des Gesetzes noch im Jahre 2001 war wichtig, da die Gesetzesänderungen teilweise noch Wirkung für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2001 entfalten.
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