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  • 01.03.2000 · Fachbeitrag · Gesetzgebung, Finanzverwaltung

    Neuregelung des Spendenrechts ab dem Veranlagungszeitraum 2000

    | Vom Gesetzgeber wurden die Voraussetzungen für den steuerlichen Spendenabzug in den §§ 48 - 50 EStDV neu geregelt (vgl. BStBl I 99, 1132). Die Neuregelungen gelten erstmals für den Veranlagungszeitraum 2000. Die Finanzverwaltung hat hierzu im BMF-Schreiben vom 18.11.99 (BStBl I, 979) Stellung genommen und neue Muster für die Zuwendungsbestätigungen (bisher Spendenbestätigungen) aufgelegt. Was sich im Einzelnen geändert hat, erläutert der folgende Beitrag. |

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