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  • 01.03.2000 · Fachbeitrag · Firmenwagen

    Lohnverzicht für Full-Service-Leasing

    | Die hohe Abgabenbelastung macht Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfinderisch. Ziel ist es stets, den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn und gegebenenfalls die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung zu senken, ohne dass der Mitarbeiter dadurch wirtschaftlich benachteiligt wird. Eine Möglichkeit stellt die Zurverfügungstellung eines Firmenwagens gegen den Verzicht des Arbeitnehmers auf einen Teil seiner Barbezüge dar. Eine direkte Steuerersparnis ergibt sich, wenn der für die Fahrzeugnutzung ermittelte geldwerte Vorteil niedriger ist als der Lohnverzicht. Beispiel: Der Arbeitnehmer verzichtet für die Nutzung eines Firmenwagens auf einen Barlohn von 1.000 DM monatlich; der nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelte und zu versteuernde geldwerte Vorteil beträgt aber nur 800 DM pro Monat. Eine aktuelle Variante in diesem Zusammenhang ist der Lohnverzicht für ein sogenanntes Full-Service-Leasing. Diese Gestaltung haben bereits einige Großkonzerne für sich entdeckt; aber auch der Mittelstand kann von dem Modell profitieren. Näheres dazu in folgendem Beitrag. |

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