01.04.2003 · Fachbeitrag · Finanzministerium NRW
Finanzverwaltung verschärft die 50- Euro- Freigrenze ab 1. April 2003
Ab dem 1.4.03 hat die Finanzverwaltung die Voraussetzungen verschärft, nach denen ein Warengutschein als Sachbezug anzuerkennen ist (bundeseinheitlicher Erlass des FinMin NRW vom 20.12.02, GStB 03, R 8). Dadurch wird die Nutzung der 50- Euro- Freigrenze des § 8 Abs. 2 EStG in der Praxis erheblich erschwert. Nachfolgend wird die neue Verwaltungsauffassung aufgezeigt.
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