01.11.1996 · Fachbeitrag · Finanzgericht Nürnberg
Insichgeschäfte sind der Finanzverwaltung innerhalb von drei Monaten anzuzeigen
Die steuerrechtliche Anerkennung eines Insichgeschäfts setzt voraus, daß Vertragsabschluß und Vertragsinhalt der Finanzverwaltung innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. So urteilte jüngst das FG Nürnberg in einem Aussetzungsverfahren.
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