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  • 01.11.1996 · Fachbeitrag · Finanzgericht Nürnberg

    Insichgeschäfte sind der Finanzverwaltung innerhalb von drei Monaten anzuzeigen

    Die steuerrechtliche Anerkennung eines Insichgeschäfts setzt voraus, daß Vertragsabschluß und Vertragsinhalt der Finanzverwaltung innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. So urteilte jüngst das FG Nürnberg in einem Aussetzungsverfahren.