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  • 05.01.2011 | Fachliteratur

    Bücher bei Lehrern als Arbeitsmittel absetzbar: Aufteilung der Aufwendungen möglich

    Zu den als Werbungskosten abziehbaren Arbeitsmitteln eines Lehrers können auch Zeitschriften und Bücher zählen, wenn die Literatur ausschließlich oder zumindest überwiegend beruflich genutzt wird. Die Eigenschaft eines Buches als Arbeitsmittel hängt dabei nach Auffassung des BFH nicht ausschließlich davon ab, in welchem Umfang und wie häufig der Inhalt Eingang in den Unterricht findet. Auch die Verwendung zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung kann eine überwiegende berufliche Nutzung begründen. Bei gemischt genutzten Arbeitsmitteln ist nach den Grundsätzen des Großen Senats (BFH 21.9.09, GrS 1/06, GStB 10, 260) eine Aufteilung in Betracht zu ziehen (BFH 20.5.10, VI R 53/09, Abruf-Nr. 103566).  

     

    Praxishinweis

    Um Bücher als Arbeitsmittel abzulehnen, genügt nicht die pauschale Feststellung, dass es sich um Literatur handelt, die auch von zahlreichen Personen gekauft wird, die keine berufliche Verwendung dafür haben. Vielmehr muss für jedes Buch einzeln untersucht werden, ob es sich um einen Gegenstand der privaten Lebensführung oder um ein Arbeitsmittel handelt. Trotz außerschulischen Interessen eines Lehrers an den Themen kann eine ausschließliche berufliche Veranlassung vorliegen. Der BFH hat damit die Vorinstanz deutlich in ihre Schranken verwiesen.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 1 | ID 141277

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