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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Einnahme-Überschussrechnung

    Einsatz der Anlage EÜR auf 2005 verschoben

    | Die Finanzministerkonferenz hat sich darauf geeinigt, das Formular zur Einnahme-Überschussrechnung - Anlage EÜR - zu überarbeiten und erst ab dem Veranlagungszeitraum 2005 einzusetzen. Der Bund ist damit einverstanden. Die Finanzminister haben die geäußerte Kritik offenbar ernst genommen, so dass das Steuerformular sprachlich überarbeitet wird. Mit Verabschiedung des Kleinunternehmerförderungsgesetzes im Juli 2003 waren die Buchführungsgrenzen von 260.000 EUR Umsatz auf 350.000 EUR Umsatz bzw. von 25.000 EUR Gewinn auf 30.000 EUR Gewinn angehoben und gleichzeitig das neue Formular ab 2004 eingeführt worden (Quelle: Mitteilung des FinMin NRW vom 6.10.04). (HR) |

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