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  • 01.11.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    Bürogebäude und

    | Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung sind die sachliche und personelle Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen. Die BFH-Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren die Messlatte für die sachliche Verflechtung immer niedriger gehängt. Besonders einschneidend ist das BFH-Urteil vom 23.05.00 (BStBl II, 621), mit dem der VIII. Senat faktisch entschieden hat, dass bereits Standard-Bürogebäude im Regelfall die Voraussetzungen einer wesentlichen Betriebsgrundlage erfüllen. Nach längerem Zögern hat die Finanzverwaltung ein Anwendungsschreiben formuliert, in dem sie die neue Rechtsprechung grundsätzlich bejaht, aber zugleich Übergangs- bzw. Billigkeitsregelungen anbietet (BMF 18.9.01, GStB 01, R 48).* |

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