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  • 01.12.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Zur Infizierung einer nicht wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

    | Eine nicht wesentliche, im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft wird nicht dadurch insgesamt zu einer wesentlichen Beteiligung, daß der Steuerpflichtige einzelne Geschäftsanteile unentgeltlich erlangt hat, die ihrerseits Bestandteil einer wesentlichen Beteiligung bei dem Rechtsvorgänger gewesen sind. Voraussetzung ist jedoch, daß die Beteiligung nach der Übertragung der weiteren Anteile insgesamt unwesentlich bleibt. |

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