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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Zeitanteilige Disagiorückzahlung bei vorzeitiger Kredittilgung

    | Immobilienkredite haben regelmäßig eine längere Laufzeit. Wünscht der Kreditnehmer - zum Beispiel bei Veräußerung der Immobilie - eine vorzeitige Rückzahlung der Restvaluta, so schuldet er der Bank zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung für ihren entgangenen Zinsgewinn. War bei der ursprünglichen Kreditauszahlung ein Disagio einbehalten worden, so steht umgekehrt dem Kreditnehmer gegenüber der Bank ein Anspruch auf zeitanteilige Rückzahlung zu. Jüngst hatte der BFH über die Frage zu entscheiden, ob trotz des verweigerten Werbungskostenabzugs hinsichtlich der Vorfälligkeitsentschädigung gleichwohl das anteilig zurückerhaltene Disagio eine steuerpflichtige Einnahme bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellt. Der IX. Senat hat dies unter Hinweis auf zivilrechtliche Überlegungen verneint (BFH 19.2.02, IX R 36/98). (Abruf-Nr. 020737) |

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