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  • 01.07.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Vermögensteuer für Altjahre ist zulässig

    Der BFH hat in einem Aussetzungsverfahren entschieden, daß die Finanzverwaltung Vermögensteuern für „Altjahre" zunächst weiter erheben darf. Eine Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu gewähren Beschluß des BFH vom 18.6.97.