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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Veräußerung von Bezugsrechten innerhalb der Spekulationsfrist ist steuerpflichtig

    | Wird ein Bezugsrecht, das durch eine Kapitalerhöhung entstanden ist, innerhalb der Spekulationsfrist mit Gewinn veräußert, so ist der Spekulationsgewinn zu versteuern. Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Erwerb der Altaktien (BFH 22.5.03, IX R 9/00). (Abruf-Nr. 031556) |

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