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  • 01.08.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Übertragung auch des Sonderbetriebsvermögens bei Einbringung einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft

    | Im Urteilsfall ging es um die Einbringung von Mitunternehmeranteilen in eine GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen. Der BFH sieht darin einen tauschähnlichen Veräußerungsvorgang, der bei der GmbH zu einer Sacheinlage führt. Die GmbH kann gem. § 20 Abs. 2 S. 1 UmwStG wählen, ob sie das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Buchwert oder einem höheren Wert ansetzt. Der angesetzte Wert gilt für den Einbringenden gleichzeitig als - tarifbegünstigter - Veräußerungsgewinn. Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist jedoch, daß alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die GmbH übergehen. In der Literatur ist die Auffassung zwar umstritten (vgl. Schwedhelm, Die Unternehmensumwandlung, Rn 1719 f), der Praxis ist es aber nicht zu empfehlen, wesentliche Betriebsgrundlagen bei der Umwandlung zurückzubehalten. |

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