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  • 01.11.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Teilanteilsveräußerung mit anteiliger Übertragung des Sonder-BV

    | Die Veräußerung des Anteils an einem Mitunternehmeranteil ist nur dann tarifbegünstigt, wenn der Veräußerer die wesentlichen Betriebsgrundlagen seines Sonderbetriebsvermögens anteilig mitüberträgt. Es reicht für die Tarifbegünstigung der §§ 16, 34 EStG nicht aus, wenn er das Sonderbetriebsvermögen zurückbehält und dieses der Gesellschaft weiterhin zur Nutzung überlässt (BFH 24.8.2000, IV R 51/98, Abruf-Nr. 001230). |

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