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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Gemischt-genutzte Immobilie: Zuordnung von Finanzierungskosten auch bei Erwerb

    | Bei einer Gebäudeinvestition spielt die Steuerwirksamkeit der anfallenden Kosten eine entscheidende Rolle. Es ist daher wünschenswert, Fremdmittel bei einer teils zu eigenen Wohnzwecken und teils vermieteten Immobilie ausschließlich im Vermietungsbereich anzusiedeln, während Eigenmittel (oder niedrig verzinste Darlehen) dem selbstgenutzten Teil zugeordnet werden. So kann ein optimaler Abzug der Finanzierungskosten erreicht werden. Während die Finanzverwaltung eine solche Zuordnung in Herstellungsfällen inzwischen vom Grundsatz her zulässt, lehnt sie die Zuordnung in Erwerbsfällen strikt ab. Dies könnte sich bald ändern, denn der BFH hat mit Urteil vom 9.7.02 entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Anschaffungen eine ideelle Zuordnung von Fremd- und Eigenmitteln bzw. von bestimmten Darlehen möglich ist (BFH 9.7.02, IX R 65/00). (Abruf-Nr. 021481) |

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