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  • 01.05.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Ermittlung des verrechenbaren Verlusts: Verschiedene Einkunftsarten saldieren

    | Erzielt eine vermögensverwaltende KG positive Einkünfte aus Kapitalvermögen und negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, so sind die verschiedenen Einkunftsarten für die Ermittlung des verrechenbaren Verlusts nach §§ 21, 15a EStG zu saldieren. |