01.07.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Einlage eines Gesellschafters bewirkt Verlustausgleich nur im Verlustentstehungsjahr
Die Inanspruchnahme aus dieser vertraglichen Einlageverpflichtung führt auch nicht zu Sonderbetriebsausgaben des A. Die gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erbringung der Einlage und die Erfüllung dieser Verpflichtung wirken grundsätzlich erfolgsneutral.
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