01.12.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Anrechnung des Körperschaftsteuerguthabens in bestimmten Fällen vom BFH in Frage gestellt
Dagegen muß die bereits abgeführte Kapitalertragsteuer wieder erstattet werden. Werden die Einnahmen bzw. Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht erfaßt, besteht auch keine Verpflichtung, Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 27,20 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig