01.04.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Abkehr von der phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen?
Es scheint, als wenn der BFH von seiner Rechtsprechung zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen abrücken will. In diese Richtung gehen jedenfalls das Urteil des IV. Senats vom 26.11.98 (IV R 52/96) und ein Vorlagebeschluß des I. Senats vom 16.12.98 (I R 50/95). Sollte sich die Auffassung dieser beiden Senate durchsetzen, wären Dividenden im Rahmen von Betriebsaufspaltungen erst in dem Jahr bei der Besitzgesellschaft zu erfassen, in dem die Betriebs-GmbH eine entsprechende Gewinnausschüttung beschließt.
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