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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Bund-Länder-Konferenz

    Aktuelles zum Thema „Benzingutscheine“

    | Zuletzt in GStB 02, 168 haben wir darüber berichtet, dass es möglich ist, Arbeitnehmern Benzingutscheine bis zur Höhe von 50 EUR/Monat steuerfrei hinzugeben. Fraglich ist jedoch, wie genau die Gutscheine bezeichnet sein müssen. Das Thema stand jüngst auf der Tagesordnung einer Bund-Länder-Konferenz der Finanzverwaltung. Hierbei wurde - dem Vernehmen nach - folgende Einigung erzielt: Erfolgt die Gutschein-Einlösung vor dem 1.4.03, sollen auch Benzingutscheine als Sachbezüge anerkannt werden, auf denen lediglich ein EUR- Betrag vermerkt ist, wenn die Freigrenze für Sachbezüge von 50 EUR pro Monat nicht überschritten wird. Beispiel: „Gutschein über 20 EUR Mineralölprodukte“ oder „Gutschein über 20 EUR Diesel“. Ab 1.4.03 sollen dann nur noch Gutscheine als Sachbezüge anerkannt werden, auf denen die Sache und Menge ganz konkret bezeichnet ist, zum Beispiel „Gutschein über 20 Liter Diesel“. Allerdings ist bis zu diesem Termin eine gesetzgeberische Neuregelung der Sachbezüge insgesamt in der Diskussion. |

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