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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Falsche Bilanzierung durch das Finanzamt muss nicht übernommen werden

    | Fast immer führen Betriebsprüfungen zu Beanstandungen und letztlich auch zu Berichtigungen der Bilanzen des Steuerpflichtigen. Zuweilen werden dabei Berichtigungen „zähneknirschend“ akzeptiert, obwohl man der Meinung ist, eigentlich richtig bilanziert zu haben. Dann stellt sich die Frage, ob die „falsche Bilanzierung durch das Finanzamt“ übernommen werden muss oder ob der Steuerpflichtige den aus seiner Sicht richtigen Bilanzansatz beibehalten darf. |

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